Beschreibung
Das Gesetz über das Apothekenwesen (ApoG), zuletzt am 20.12.2022 geändert, stellt den Rettungsdienst den Krankenhäusern im Sinne der Arzneimittelversorgung gleich. Rettungsdienstorganisationen müssen daher zwingend eine sachkundige Person beauftragen, die für Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und formalen Vorgaben verantwortlich ist.
Inhalte:
Termine und Veranstaltungsort/-format:
Beginn individuell ganzjährig möglich, eCourse (ab 01.07.2024 buchbar)
Umfang und Fortbildungspunkte:
20 Unterrichtseinheiten
Teilnahmegebühr:
eCourse: 250 €, inkl. 3-monatiger Nutzerlizenz für die Lernplattform, Lernmaterialien und Zertifikat
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