AGB für Veranstaltungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Veranstaltungen
der InLeTrain® – Bildungsdienstleistung | Antje Behr
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der InLeTrain®- Bildungsdienstleistung | Antje Behr (Anbieter), die im Zusammenhang mit der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen stehen. Teilnehmer kann nur eine natürliche Person sein, die persönlich an einer gebuchten Veranstaltung teilnimmt. Der Teilnehmer ist gleichzeitig Vertragspartner des Anbieters. Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers durch einen Dritten, so ist dieser Vertragspartner.
2. Anmeldung zu Veranstaltungen
2.1 Eine Anmeldung zu Veranstaltungen des Anbieters kann nur elektronisch über den Bestellvorgang innerhalb des InLeTrain-Shops oder schriftlich mit dem Anmeldeformular per E-Mail erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Übermittlung und Bestätigung des Auftrags oder der Bestellung/Anmeldung zustande. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt, wenn es sich um Online-Kurse oder Präsenz-Kurse handelt. eCourses sind individuell ganzjährig absolvierbar und nicht an einen fixen Starttermin gebunden. eCourses werden in der Nutzung pro Teilnehmer*in wie folgt zeitlich angelegt und begrenzt:
- einen Monat bei Kursen bis 4 UE,
- drei Monate bei Kursen bis 20 UE,
- sechs Monate bei Kursen bis 40 UE und
- neun Monate bei Kursen mit mehr als 40 UE.
2.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bestellung/Anmeldung eine Bestätigungs-E-Mail.
3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Teilnahmegebühr ist der jeweilige Kursbeschreibung zu entnehmen und versteht sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Sie ist ohne Abzug vor Veranstaltungsbeginn bzw. Freischaltung eines eCourses fällig, wenn kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist. Die Teilnahmegebühr ist auf das angegebene Konto der InLeTrain® - Bildungsdienstleistung | Antje Behr zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine behält sich der Veranstalter vor Verzugszinsen zu berechnen.
4. Rücktritt und Kündigung
4.1 Dem Vertragspartner der InLeTrain® - Bildungsdienstleistung | Antje Behr wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach folgenden Maßgaben eingeräumt:
Ein Rücktritt von gebuchten Veranstaltungen muss grundsätzlich in Schriftform erfolgen. Bei postalischer Versendung gilt das Datum des Poststempels. Bis zu 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Es besteht zudem die Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei Kostentragung von 30 %. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe vom Vertragspartner zu tragen. Ein Ersatzteilnehmer kann durch den Vertragspartner gestellt werden, sofern dies die Struktur bzw. Organisationsform der gebuchten Veranstaltung zulässt. Hierdurch entfällt die oben genannte Kostentragungspflicht, entstandene Bearbeitungskosten trägt der Vertragspartner gleichwohl.
Bei Rücktritt ist grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € fällig.
4.2 Für eCourses ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, sobald die Rechnungsstellung erfolgt ist. Der Nutzungszeitraum der Lizenz beginnt mit dem Fälligkeitstag der Rechnung.
5. Absage durch den Veranstalter
Der Anbieter kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus anderem wichtigem Grund die Durchführung einer Veranstaltung absagen. Bereits vom Vertragspartner geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Die Forderung weitergehender Ansprüche an den Anbieter ist ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Auch besteht in o.g. Fällen kein Anspruch auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder weiterer Kosten. Es wird außerdem keine Haftung für mittelbare Schäden übernommen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Veranstaltungsleiter/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.3 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7. Änderungen
Ein Wechsel der Dozenten/Trainer sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes.
8. Haftung
8.1 Ansprüche für Schäden, die der Teilnehmer erleidet oder für Schäden, die an vom Teilnehmer eingebrachten Sachen entstehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall von Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt ferner nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit vertragstypisch für vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
8.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird dieser bei Kenntnis unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Insbesondere praktische Übungen sind mit einem besonderen Risiko verbunden. Jeder Teilnehmer trägt auch im Rahmen solcher praktischen Übungen für die eigne Handlungsweise sowie seine gesundheitliche Unversehrtheit und die anderer Teilnehmer selbst die Verantwortung.
9. Urheberrechte
9.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, sind dem Veranstalter vorbehalten. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der eigenen Veranstaltungsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Schadenersatzforderungen vor.
9.2 Für eCourses und Online-Kurse gilt zusätzlich zu 9.1, dass Screenshots von Kursmaterialien und Videomitschnitte von Vorträgen jeglicher Art nicht gestattet sind. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter ebenfalls Schadenersatzforderungen vor.
10. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der vertraglichen Zwecke einverstanden. Es werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur solche Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Die Datenschutzregelungen hat der Teilnehmer auf dieser Website zur Kenntnis genommen.
11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
12. Schriftform
Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.
Stand: 06.09.2024