Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für Veranstaltungen

der InLeTrain® – Bildungsdienstleistung | Antje Behr


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der InLeTrain®- Bildungsdienstleistung | Antje Behr (Anbieter), die im Zusammenhang mit der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen stehen. Teilnehmer kann nur eine natürliche Person sein, die persönlich an einer gebuchten Veranstaltung teilnimmt. Der Teilnehmer ist gleichzeitig Vertragspartner des Anbieters. Erfolgt die Anmeldung des Teilnehmers durch einen Dritten, so ist dieser Vertragspartner.


2. Anmeldung zu Veranstaltungen

2.1 Eine Anmeldung zu Veranstaltungen des Anbieters kann nur elektronisch über den Bestellvorgang innerhalb des InLeTrain-Shops oder schriftlich mit dem Anmeldeformular per E-Mail erfolgen. Anmeldungen sind verbindlich.  


2.2 Der Vertrag kommt durch die Übermittlung und Bestätigung der Bestellung/Anmeldung zustande. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt, wenn es sich um Online-Kurse oder Präsenz-Kurse handelt. eCourses sind individuell ganzjährig absolvierbar und nicht an einen fixen Starttermin gebunden. eCourses sind in der Nutzung jedoch auf drei Monate bei Fortbildungen, acht Monate bei Weiterbildungen, nach Freischaltung begrenzt.


2.3 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Bestellung/Anmeldung eine Bestätigungs-E-Mail. 


3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen 

3.1 Die Teilnahmegebühr ist der jeweilige Kursbeschreibung zu entnehmen und versteht sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr wird vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Sie ist ohne Abzug vor Veranstaltungsbeginn bzw. Freischaltung eines eCourses fällig, wenn kein anderes Fälligkeitsdatum angegeben ist. Die Teilnahmegebühr ist auf das angegebene Konto der InLeTrain® - Bildungsdienstleistung | Antje Behr zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine behält sich der Veranstalter vor Verzugszinsen zu berechnen.


4. Rücktritt und Kündigung  

4.1 Dem Vertragspartner der InLeTrain® - Bildungsdienstleistung | Antje Behr wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nach folgenden Maßgaben eingeräumt:

Ein Rücktritt von gebuchten Veranstaltungen muss grundsätzlich in Schriftform erfolgen. Bei postalischer Versendung gilt das Datum des Poststempels. Bis zu 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Vertragspartner ohne Angabe von Gründen von der Anmeldung zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.  Es besteht zudem die Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag bis zu 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei Kostentragung von 30 %. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe vom Vertragspartner zu tragen. Ein Ersatzteilnehmer kann durch den Vertragspartner gestellt werden, sofern dies die Struktur bzw. Organisationsform der gebuchten Veranstaltung zulässt. Hierdurch entfällt die oben genannte Kostentragungspflicht, entstandene Bearbeitungskosten trägt der Vertragspartner gleichwohl. 

Bei Rücktritt ist grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € fällig.


4.2 Für eCourses ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, sobald die Lizenzfreigabe erfolgt ist.


5. Absage durch den Veranstalter  

Der Anbieter kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus anderem wichtigem Grund die Durchführung einer Veranstaltung absagen. Bereits vom Vertragspartner geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Die Forderung weitergehender Ansprüche an den Anbieter ist ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Auch besteht in o.g. Fällen kein Anspruch auf Erstattung von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder weiterer Kosten. Es wird außerdem keine Haftung für mittelbare Schäden übernommen. 


6. Allgemeine Teilnahmebedingungen  

6.1 Der Veranstaltungsleiter/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.


6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.


6.3 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.


7.  Änderungen

Ein Wechsel der Dozenten/Trainer sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgeltes. 


8. Haftung

8.1 Ansprüche für Schäden, die der Teilnehmer erleidet oder für Schäden, die an vom Teilnehmer eingebrachten Sachen entstehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Fall von Schäden aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt ferner nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit vertragstypisch für vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.  


8.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird dieser bei Kenntnis unverzüglich für Abhilfe sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Insbesondere praktische Übungen sind mit einem besonderen Risiko verbunden. Jeder Teilnehmer trägt auch im Rahmen solcher praktischen Übungen für die eigne Handlungsweise sowie seine gesundheitliche Unversehrtheit und die anderer Teilnehmer selbst die Verantwortung. 


9. Urheberrechte 

9.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen oder Teilen davon, sind dem Veranstalter vorbehalten. Kein Teil der Veranstaltungsunterlagen darf ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der eigenen Veranstaltungsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Im Rahmen der Veranstaltung gestellte Software darf weder entnommen noch ganz oder teilweise kopiert, verändert oder gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter Schadenersatzforderungen vor. 


9.2 Für eCourses und Online-Kurse gilt zusätzlich zu 9.1, dass Screenshots von Kursmaterialien und Videomitschnitte von Vorträgen jeglicher Art nicht gestattet sind. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter ebenfalls Schadenersatzforderungen vor. 


10. Datenschutz 

Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der vertraglichen Zwecke einverstanden. Es werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur solche Daten verarbeitet, die für die Durchführung des Vertrages notwendig sind. Die Datenschutzregelungen hat der Teilnehmer auf dieser Website zur Kenntnis genommen. 


11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand 

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.  


12. Schriftform 

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 


13. Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die, soweit möglich, dem angestrebten Ziel am nächsten kommt.  


Stand: 02.01.2022

  • AGB für Dienstleistungen

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Dienstleistungen

    der InLeTrain® – Bildungsdienstleistung | Antje Behr


    1. Geltungsbereich 

    Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Dienstleistungsunternehmens  InLeTrain® – Bildungsdienstleistung | Antje Behr - nachstehend Dienstleister genannt - mit seinem Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber genannt.

    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


    2. Vertragsgegenstand

    2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Vertragsparteien nicht gewollt und wird nicht begründet.


    2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei. 


    2.3 Es steht dem Dienstleister frei auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.


    3. Zustandekommen des Vertrages und Gestaltung des Auftrages

    3.1 Das Vertragsverhältnis kommt durch die Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber basierend auf der Annahme des Angebotes des Dienstleisters zustande. 


    3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbeschreibung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.


    3.3 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind. 


    4. Vertragsdauer und Kündigung

    4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.


    4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von zwei Wochen vereinbart.


    4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen aufeinanderfolgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist diese nicht leistet, der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.


    5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Fälligkeiten

    5.1 Für die Dienstleistung wird eine Vergütung in Form eines Honorars zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer im schriftlichen Auftrag vereinbart. Der Dienstleister stellt dem Auftraggeber dafür eine ordentliche Rechnung.


    5.1 Mit Erteilung des Auftrages sind 25 % des Gesamthonorars als Anzahlung für die Vorleistung des Dienstleisters fällig. Die restlichen 75 % des Gesamthonorars sind nach Auftragserledigung fällig. Die Zahlungen sind auf das Konto des Dienstleisters zu entrichten. Bei Überschreitung der Zahlungstermine behält sich der Dienstleister vor, Verzugszinsen zum, zu diesem Zeitpunkt, gültigen Zinssatz und die Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.


    5.2 Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Auslagen und Nebenkosten des Dienstleisters abgegolten.


    6. Verschwiegenheitspflicht

    Der Dienstleister verpflichtet sich über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Dienstleistung für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichgültig, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder um dessen Geschäftsverbindungen handelt – es sei denn, der Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von dieser Schweigepflicht.


    Gleiches gilt für alle Angelegenheiten und Vorgänge, die der Dienstleister im Rahmen seiner Dienstleistung zur Kenntnis gelangen, während und nach Beendigung des Vertrages.


    7. Haftung

    7.1 Sollte der Auftraggeber aufgrund von Leistungen, die vom Dienstleister erbracht wurden, in Haftung genommen werden, so verpflichtet sich der Dienstleister gegenüber dem Auftraggeber, diesen von derlei Haftung freizustellen.


    7.2 Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten. Der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere der Ersatz von entgangenem Gewinn, ist jedoch ausgeschlossen.


    Im Übrigen verpflichtet sich der Dienstleister zur kostenlosen Nacharbeit zur Beseitigung der von ihm verursachten Mängel.


    8. Nutzungs- und Urheberrechte 

    8.1 Alle, vom Dienstleister für die vertraglich vereinbarte Leistung, entwickelten Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Dem Auftraggeber werden ausschließlich die alleinigen Nutzungsrechte zu dessen eigenem, unternehmensinternen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Materialien nach Erhalt für andere als unternehmensinterne Zwecke zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu veröffentlichen oder gar weiter zu veräußern. Die Urheberrechte an den entwickelten Materialien verbleiben beim Dienstleister und werden ausdrücklich nicht auf den Auftraggeber übertragen.


    8.2 Der Dienstleister sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind, die einer Verwendung im Unternehmen des Auftraggebers entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Dienstleister bereitgestellten Materialien entstehen könnten. 


    8.3 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung für die Erbringung der Dienstleistung entgegenstehen. Er stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen könnten. 


    9. Schlussklauseln 

    9.1 Der Dienstleister wird alle personenbezogenen Daten und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch die vereinbarte Dienstleistung bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit. 


    9.2 Die Vertragspartner sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden. 


    9.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. 


    9.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. 


    Stand: 02.01.2022


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